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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle Leistungen (sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen ) zwischen dem Kunden und derMoving Wall GmbH gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Moving Wall GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Event-
3. Event-
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Moving Wall GmbH dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht -
3.3. Soweit die Moving Wall GmbH Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, Technik, zusätzlichem Personal, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.
4. Event-
4.1. Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Moving Wall GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
4.2. Die Moving Wall GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von 50 % zu verlangen.
4.3. Kostenvoranschläge der Moving Wall GmbH sind unverbindlich.
5. Präsentation
Erhält die Moving Wall GmbH nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen Moving Wall GmbH, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Moving Wall GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese -
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
6.1. Alle Leistungen der Moving Wall GmbH (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Moving Wall GmbH. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Moving Wall GmbH darf der Kunde die Leistungen der Moving Wall GmbH nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
6.2. Änderungen von Leistungen der Moving Wall GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Moving Wall GmbH und -
6.3. Für die Nutzung von Leistungen der Moving Wall GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist -
7. Kündigung
7.1. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Moving Wall GmbH jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
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7.2. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Moving Wall GmbH insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
7.3. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.
8. Haftung
8.1. Die Moving Wall GmbH verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
8.2. Die Haftung von der Moving Wall GmbH richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche -
8.3. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Moving Wall GmbH der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
8.4. Soweit der Moving Wall GmbH im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Moving Wall GmbH derartige Ersatzansprüche auch an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Moving Wall GmbH keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
8.5. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, gegebenenfalls für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen. Die Moving Wall GmbH ist mit 2 Mio Personenschäden und 1 Mio Sachschäden auf Veranstaltungen versichert.
9. Zahlung
9.1. Rechnungen der Moving Wall GmbH sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten. über dem Basiszinsatz als vereinbart.
9.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
10.1. Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich [am Tage des Entstehens) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Moving Wall GmbH der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
10.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Moving Wall GmbH beruhen.
11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Moving Wall GmbH und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor-
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Moving Wall GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird Aachen vereinbart.
13. Nebenabreden / Schriftform
13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
13.2. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im übrigen nicht berührt.
13.3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Moving Wall GmbH abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
Stand 01.01.2008